Der Gemeinderat wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Neustetten gewählt. Eine Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Die Gemeinde Neustetten ist in die drei Ortsteile Nellingsheim, Remmingsheim und Wolfenhausen gegliedert. Alle drei Ortsteile sind entsprechend der Einwohnerzahl (unechte Teilortswahl) im Gemeinderat vertreten. Die Grundlage für die unechte Teilortswahl bildet §27 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Die Einzelheiten sind darüber hinaus in der Kommunalwahlordnung und im Kommunalwahlgesetz geregelt.
Ergebnis der Gemeinderatswahl 2019 (PDF)
kommunalwahl-bw.de
Innenministerium Baden-Württemberg – Kommunalwahlen
www.im.baden-wuerttemberg.de
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
www.landesrecht-bw.de
Kommunalwahlgesetz
www.landesrecht-bw.de
Kommunalwahlordnung
www.landesrecht-bw.de
Die Gemeinde Neustetten ist in die drei Ortsteile Nellingsheim, Remmingsheim und Wolfenhausen gegliedert. Alle drei Ortsteile sind entsprechend der Einwohnerzahl (unechte Teilortswahl) im Gemeinderat vertreten. Die Grundlage für die unechte Teilortswahl bildet §27 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Die Einzelheiten sind darüber hinaus in der Kommunalwahlordnung und im Kommunalwahlgesetz geregelt.
Ergebnis der Gemeinderatswahl 2019 (PDF)
Weiterführende Links
Landeszentrale für politische Bildungkommunalwahl-bw.de
Innenministerium Baden-Württemberg – Kommunalwahlen
www.im.baden-wuerttemberg.de
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
www.landesrecht-bw.de
Kommunalwahlgesetz
www.landesrecht-bw.de
Kommunalwahlordnung
www.landesrecht-bw.de