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Frauenhand hebt Schlüssel vom Boden auf

Fundbüro

Verlust

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben und gerne wissen möchten, ob dieser im Rathaus abgegeben worden ist, können Sie sich gerne im Fundbüro erkundigen. Das Fundbüro ist in unserem Bürgerbüro integriert. Dort werden allerlei Fundgegenstände, wie zum Beispiel Schlüssel, Handys, Geldbörsen, aber auch Kleidungsstücke bis hin zu Fahrrädern gesammelt.

Der Verlierer wird umgehend benachrichtigt, falls am oder im Fundgegenstand Hinweise auf den Eigentümer vorhanden sind. Bei Abholung sind Eigentumsnachweise wie z. B. Rechnungen, Kaufverträge oder Rahmennummern bei Fahrrädern sehr hilfreich.

Fund

Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, sind Sie verpflichtet, dies dem Fundbüro mitzuteilen. Die Fundsache kann im Bürgerbüro des Rathauses Remmingsheim abgegeben werden. Tiere können nicht angenommen werden.

Eigentum

Wird eine Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten abgeholt, geht das Eigentum
auf den Finder, bei Eigentumsverzicht auf die Gemeinde Neustetten über.

Finderlohn

Wenn sich der rechtmäßige Eigentümer der Fundsache meldet und diese an ihn zurückgegeben wird, kann der Finder von ihm einen Finderlohn beanspruchen.

Der gesetzliche Finderlohn beträgt 5 % des Wertes bei einem Wert der Fundsache bis 500 Euro, 3 % bei dem darüber hinausgehenden Wert.

Rechtsgrundlage

Das Fundrecht ist in den §§ 965 -984 BGB geregelt.
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