Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) für Bauland zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Wirkung zum 15.09.2019 wurden die Aufgaben des Gutachterausschusses der Gemeinde Neustetten auf den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar übertragen.
Der Zuständigkeitsbreich des gemeinsamen Gutachterausschuss ersteckt sich auf die Stadt Rottenburg am Neckar sowie die Gemeinden Ammerbuch, Hirrlingen, Starzach und Neustetten.
Der gemeinsame Gutachterausschuss bedient sich für die Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle. Diese Geschäftsstelle ist bei der Stadtverwaltung Rottenburg, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar.
Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar ist nunmehr alleiniger Ansprechpartner für die amtliche Wertermittlung auf dem Gebiet der Gemeinde Neustetten.
Weitere Informationen und Kontaktdaten zum gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar finden Sie hier.
Auskünfte zu den Bodenrichtwerten der Gemeinde Neustetten erhalten Sie ebenfalls über den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar.