Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) für Bauland zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Es handelt sich dabei um durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Sie sind keine Verkehrswerte.
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Neustetten hat die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung zuletzt zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte sind in Bodenrichtwertkarten vermerkt.
Bodenrichtwerte Nellingsheim (Stand 31.12.2016) (PDF)
Bodenrichtwerte Remmingsheim (Stand 31.12.2016) (PDF)
Bodenrichtwerte Wolfenhausen (Stand 31.12.2016) (PDF)
Die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte haben wie deren Gutachten keine bindende Wirkung. Es sind Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten. Sowohl die Verkäufer als auch die Käufer eines Grundstückes können sich so vor Übervorteilung schützen.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Erschließungsbeiträge sind enthalten.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert.
Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.
Es handelt sich dabei um durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Sie sind keine Verkehrswerte.
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Neustetten hat die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung zuletzt zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte sind in Bodenrichtwertkarten vermerkt.
Bodenrichtwerte Nellingsheim (Stand 31.12.2016) (PDF)
Bodenrichtwerte Remmingsheim (Stand 31.12.2016) (PDF)
Bodenrichtwerte Wolfenhausen (Stand 31.12.2016) (PDF)
Die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte haben wie deren Gutachten keine bindende Wirkung. Es sind Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten. Sowohl die Verkäufer als auch die Käufer eines Grundstückes können sich so vor Übervorteilung schützen.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Erschließungsbeiträge sind enthalten.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert.
Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.