Volltextsuche auf: https://www.neustetten.de
Volltextsuche auf: https://www.neustetten.de
Münzgeld auf Geldscheine

Steuern und Gebühren

Die Gemeinde Neustetten ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen von den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Steuern, Abgaben, Beiträge und Gebühren zu erheben.

In der nachfolgenden Aufstellung sind die häufigsten Beiträge und Zahlen aufgeführt, die in der Gemeinde Neustetten derzeit Gültigkeit haben. Die entsprechenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen haben Vorrang: 

Grund- und Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A 320 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B 320 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer 350 v.H.
Hundesteuer
Ersthund 108,00 Euro
Zweithund und jeder weitere Hund 216,00 Euro
Zwingersteuer 216,00 Euro
Kampfhund 450,00 Euro
Zweitkampfhund und jeder weitere 900,00 Euro
Wasser und Abwasser
Gebühren
Wassergebühr 2,00 Euro/m³
Schmutzwassergebühr 2,20 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr 0,40 Euro/m²
Beiträge
Wasserversorgungsbeitrag 3,10 Euro/m³
Kanalbeitrag 3,20 Euro/m²
Klärbeitrag 2,15 Euro/m²
Kindergarten
Kindergartenbeitrag zum Herunterladen (PDF)
Bestattungswesen
Grab-Überlassungsgebühren
Reihengrab (25 Jahre Laufzeit) 640,00 Euro
Urnenerdgrab (15 Jahre Laufzeit) 190,00 Euro
Urnenstelengrab (15 Jahre Laufzeit) 1.200,00 Euro
Kindererdgrab (12 Jahre Laufzeit) 150,00 Euro
Wahlgrab (35 Jahre Laufzeit) 2.100,00 Euro
Rasengrab (25 Jahre Laufzeit) 1.900,00 Euro
Grabherstellung
Reihengrab 565,00 Euro
Urnenerdgrab 265,00 Euro
Kindererdgrab 335,00 Euro
Wahlgrab (1. Belegung doppeltief) 720,00 Euro
Wahlgrab (2. Belegung doppeltief) 565,00 Euro
Für die Benutzung der Kühlzellen in allen Ortsteilen werden je 100,00 Euro erhoben.
Für die Benutzung der Aussegnungshalle in Remmingsheim werden zusätzlich 200,00 Euro erhoben.
Für Grabeinfassungen werden gemäß der Satzung (PDF) weitere Gebühren erhoben.
Schlachthäuser (Benutzungsgebühren)
Einheimische 7,50 Euro/Tier
Auswärtige 15,00 Euro/Tier
Kühlraumbenutzung (bis 3 Tage) 5,00 Euro

Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Direkt nach oben