Die Gemeinde Neustetten ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen von den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Steuern, Abgaben, Beiträge und Gebühren zu erheben.
In der nachfolgenden Aufstellung sind die häufigsten Beiträge und Zahlen aufgeführt, die in der Gemeinde Neustetten derzeit Gültigkeit haben. Die entsprechenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen haben Vorrang:
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
In der nachfolgenden Aufstellung sind die häufigsten Beiträge und Zahlen aufgeführt, die in der Gemeinde Neustetten derzeit Gültigkeit haben. Die entsprechenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen haben Vorrang:
Grund- und Gewerbesteuer | |
Hebesatz Grundsteuer A | 320 v.H. |
Hebesatz Grundsteuer B | 300 v.H. |
Hebesatz Gewerbesteuer | 340 v.H. |
Hundesteuer | |
Ersthund | 96,00 Euro |
Zweithund und jeder weitere Hund | 192,00 Euro |
Zwingersteuer | 192,00 Euro |
Wasser und Abwasser | |
Gebühren | |
Wassergebühr | 2,00 Euro/m³ |
Schmutzwassergebühr | 2,20 Euro/m³ |
Niederschlagswassergebühr | 0,40 Euro/m² |
Beiträge | |
Wasserversorgungsbeitrag | 3,10 Euro/m³ |
Kanalbeitrag | 3,20 Euro/m² |
Klärbeitrag | 2,15 Euro/m² |
Kindergarten | |
Kindergartenbeitrag zum Herunterladen als PDF-Datei. | |
Bestattungswesen | |
Grab-Überlassungsgebühren | |
Reihengrab (25 Jahre Laufzeit) | 640,00 Euro |
Urnenerdgrab (15 Jahre Laufzeit) | 190,00 Euro |
Urnenstelengrab (15 Jahre Laufzeit) | 1.200,00 Euro |
Kindererdgrab (12 Jahre Laufzeit) | 150,00 Euro |
Wahlgrab (35 Jahre Laufzeit) | 2.100,00 Euro |
Rasengrab (25 Jahre Laufzeit) | 1.900,00 Euro |
Grabherstellung | |
Reihengrab | 565,00 Euro |
Urnenerdgrab | 265,00 Euro |
Kindererdgrab | 335,00 Euro |
Wahlgrab (1. Belegung doppeltief) | 720,00 Euro |
Wahlgrab (2. Belegung doppeltief) | 565,00 Euro |
Für die Benutzung der Kühlzellen in allen Ortsteilen werden je 100,00 Euro erhoben. Für die Benutzung der Aussegnungshalle in Remmingsheim werden zusätzlich 200,00 Euro erhoben. Für Grabeinfassungen werden gemäß der Satzung (PDF) weitere Gebühren erhoben. |
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Schlachthäuser (Benutzungsgebühren) | |
Einheimische | 7,50 Euro/Tier |
Auswärtige | 15,00 Euro/Tier |
Kühlraumbenutzung (bis 3 Tage) | 5,00 Euro |
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.