Gesplittete Abwassergebühren

Seit 1.  Januar 2010 ist die Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Die Schmutzwassergebühr orientiert sich am verbrauchten Frischwasser.

Die Niederschlagswassergebühr orientiert sich an der Größe der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, über die Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Bemessungsgrundlage für die Regenwassergebühr ist die Größe und der Versiegelungsgrad (Wasserdurchlässigkeit) der bebauten und versiegelten Flächen Ihres Grundstücks.

Die Abflussfaktoren richten sich nach dem unterschiedlichen Befestigungsgrad und der Wasserdurchlässigkeit einer Fläche. Bei einer Fläche mit Rasengittersteinen (Faktor 0,3) wird beispielsweise nur 30 % der Fläche bei der Gebührenbemessung berücksichtigt.

Vollständig versiegelte Flächen 0,9 Dachflächen (Ziegeldach, Blechdach, Glasdach, Kiesdach), Flächen mit Asphalt, Beton, Bitumen, fugendichte Pflasterflächen
Stark versiegelte Flächen 0,6 Fugenoffene Pflasterflächen, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster
Wenig versiegelte Flächen 0,3 Flächen mit Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster
Gründächer 0,6 mit einer Schichtstärke bis 12 cm
Gründächer 0,3 mit einer Schichtstärke über 12 cm
Nicht angeschlossene Flächen 0,0 Flächen, von denen Regenwasser einer Versickerungsanlage oder Zisterne ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation zugeführt wird oder von denen das Niederschlagswasser nicht in die öffentliche Kanalisation entwässert (z.B. Versicherung im Garten)

Weitere Informationen, beispielsweise zur Anrechnung von Zisternen oder Versickerungsanlagen, erhalten Sie in dieser Broschüre (PDF) und in unserem Merkblatt gesplittete Abwassergebühr (PDF).

Sie möchten Ihre Flächen erstmals melden oder Änderungen vornehmen?

Bitte nutzen Sie dafür diesen Meldebogen: Rückmeldebogen gesplittete Abwassergebühr (PDF)