Die Gemeinde Neustetten verfügt noch in allen drei Ortsteilen jeweils über ein Backhaus. Im Backhaus in Remmingsheim wird einmal pro Woche der Ofen eingeheizt. Abweichende Termine werden im Amtsblatt angekündigt. Wer angemeldet ist kann zum vereinbarten Termin sein Brot im Backhaus backen. In Nellingsheim und Wolfenhausen können die Backhausnutzer sich in die Backtafel eintragen. Der Ofen wird dort von den Bäckerinnen und Bäckern jeweils selbst am gewünschten Backtag eingeheizt. Die Ansprechpartner, die Ihnen gerne weitere Auskünfte geben, finden Sie unten und Hier.
Hausschlachtungen durchführen
Die Gemeinde unterhält in den Ortsteilen Nellingsheim und Wolfenhausen noch Schlachthäuser. Hier besteht die Möglichkeit Hausschlachtungen durchzuführen. Gewerbliche Schlachtungen sind aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Von Montag – Samstag kann geschlachtet werden, wobei das Schlachten rechtzeitig im Voraus angemeldet werden muss. Nach der Nutzung des Schlachthauses sind die Räumlichkeiten in sauberem Zustand zurück zu geben. Für die Nutzung ist eine entsprechende Gebühr zu entrichten. Die Ansprechpartner der jeweiligen Einrichtung erteilen weitere Auskünfte geben. Welche Ansprechpartner zuständig sind finden Sie unten und HIER.
Im Nellingsheimer Backhaus kann von Montag bis Samstag gebacken werden. Hier muss der Nutzer den Backofen selber einheizen. Einen Backtermin vereinbart man über die "Backtafel", die im Backhaus ausgehängt ist. Eine Gebühr fällt nicht an.
Das Backhaus in Remmingsheim wird jeden Freitag eingeheizt, so dass am Freitagnachmittag Steinofenbrot und vieles mehr gegen eine Gebühr gebacken werden kann. Allerdings ist aus Platzgründen eine Voranmeldung bei Frau Olga Herbersagen Voraussetzung.
Im Wolfenhauser Backhaus kann von Montag bis Samstag gebacken werden. Hier muss der Nutzer den Backofen selber einheizen. Einen Backtermin vereinbart man über die "Backtafel", die im Backhaus ausgehängt ist. Eine Gebühr fällt nicht an.