Dienstleistung

Sperrmüll entsorgen

^
Zuständige Stelle
^
zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
^
Frist/Dauer

keine

^
Rechtsbehelf

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

^
Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

^
Weitere Hinweise

Zum Sperrmüll zählen sperrige Gegenstände, die auch nach Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen und weder zu Metallschrott, Elektroschrott und Holzmöbel, noch zu Häckselgut gehören.

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf. Die Abfuhrkarten zum Heraustrennen finden Sie in der Mitte Ihres Abfallkalenders. Pro Abfuhr werden maximal 2 m³ abgefahren. Alternativ können Sie je Abfuhrkarte auch maximal 2 m³ Sperrmüll beim Entsorgungszentrum in Dußlingen anliefern.

Ausgeschlossen sind Abfälle aus Gewerbebetrieben und Gebäuderenovierungen.

^
Verwandte Dienstleistungen