Volltextsuche auf: https://www.neustetten.de
Volltextsuche auf: https://www.neustetten.de
Mitarbeiterin informiert Bürger Szene groß

Dienstleistung

Grundstückswertermittlung beantragen

Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Grundstücks

Die Gemeinde Neustetten hat die Aufgabe „amtliche Wertermittlung“ (§§ 192 – 197 BauGB) durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 10.04.2019, in Kraft getreten am 15.09.2019, auf den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar übertragen. Nähere Informationen zu allen Fragen der amtlichen Wertermittlung erhalten Sie über die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar.

Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg

^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben