Grundstückswertermittlung beantragen
Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Grundstücks
Die Gemeinde Neustetten hat die Aufgabe „amtliche Wertermittlung“ (§§ 192 – 197 BauGB) durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 10.04.2019, in Kraft getreten am 15.09.2019, auf den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar übertragen. Nähere Informationen zu allen Fragen der amtlichen Wertermittlung erhalten Sie über die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar.
Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg