Volltextsuche auf: https://www.neustetten.de
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Dienstleistung

Grundstückswertermittlung beantragen

Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Grundstücks

Die Gemeinde Neustetten hat die Aufgabe „amtliche Wertermittlung“ (§§ 192 – 197 BauGB) durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 10.04.2019, in Kraft getreten am 15.09.2019, auf den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar übertragen. Nähere Informationen zu allen Fragen der amtlichen Wertermittlung erhalten Sie über die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar.

Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg

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zuständige Stelle
  • der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
  • bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt

Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

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Frist/Dauer

Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.

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Rechtsbehelf

Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.

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Sonstiges

Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.

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Zugehörigkeit zu
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