Hier finden Sie alle Informationen der Gemeinde Neustetten im Umgang mit dem Coronavirus:
Allgemeines
Erreichbarkeit Rathaus
Alle Informationen zu den Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg und weitere Hinweise zur Corona-Pandemie finden Sie hier. Weiterleitung auf die Homepage des Landes Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zum Thema „Coronavirus“ finden Sie auch auf folgenden Internetseiten:
- Landkreis Tübingen
- Regierungspräsidium Tübingen
- Robert-Koch-Institut
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesgesundheitsministerium
Einreise aus dem Ausland*
Digitale Einreiseanmeldung
*Die Liste der aktuellen Risikogebiete können auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts tagesaktuell abgerufen werden.
Zur Corona VO werden verschiedene ergänzende Verordnungen aus den unterschiedlichen Ministerien erlassen. Zu den einzelnen Verordnungen gelangen Sie über die Seite des Regierungspräsidium Tübingen unter folgenden Link
Schließung von Einrichtungen
KinderbetreuungseinrichtungenDie Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde bleiben nach Beschluss der Landesregierung über den 10.01.2021 hinaus geschlossen. Es wird eine Notbetreuung angeboten.
Eltern- Information zur Notbetreuung (PDF)
Antrag auf Notbetreuung (PDF)
Arbeitgeberbescheinigung (PDF)
Grundschule
Alle Informationen zur Schulschließung ab 16.12.2020 und die Anmeldeformulare für die Notbetreuung finden Sie auf der Homepage der Grundschule Neustetten: Link
Schließung der öffentlichen Einrichtungen:
Die Gemeindebücherei bleibt ab 16.12.2020 geschlossen.
Die Spielplätze sind unter entsprechenden Einschränkungen geöffnet, beachten Sie die Hinweistafeln.
Die Backhäuser Remmingsheim und Nellingsheim bleiben ab 16.12.2020 ebenfalls geschlossen.
Alle weiteren öffentlichen Gebäude bleiben bis auf Weiteres grundsätzlich geschlossen.
Die entsprechenden Hinweise und Auflagen nach der Corona-VO sind weiterhin zu beachten.
Hilfe
Die Verbundkirchengemeinde Neustetten, der Krankenpflegeverein Neustetten und die Gemeinde möchten Unterstützung in Form einer Nachbarschaftshilfe anbieten.Brauchen Sie Hilfe?
Sie möchten Sich als freiwillige/r Helfer/in insbesondere bei der Erledigung von Einkäufen und sonstigen Hilfeleistungen einbringen?
Lesen Sie hier mehr zur Nachbarschaftshilfe
Corona-Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen (bis zu 50 Beschäftigte)
Informationen zur Beantragung: Zum Dokument klicken Sie hier
Wichtig ist, dass die Anträge auch von Selbstständigen bzw. Unternehmen gestellt werden können, die NICHT Mitglied einer Kammer sind (etwa die Freien Berufe).
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich direkt an die zuständigen Kammern:
IHK Reutlingen: 07121 2010
Handwerkskammer Reutlingen: 07121 2412-555
Soforthilfe für Sportvereine
Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport: Zum Dokument klicken Sie hier
Hilfen für zivilgesellschaftliche Gruppen
Die Hilfe fördert zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (Bürgergruppen, Arbeitskreise, Verbände usw.)
Informationen zum Förderprogramm „Beteiligungstaler. Projektfonds zur Förderung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung“: Zum Dokument klicken Sie hier