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Mitarbeiterin informiert Bürger Szene groß

Dienstleistung

Elektroschrott entsorgen

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Rücknahme ist kostenfrei.

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Rechtsbehelf

Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle (Abfallrechtsbehörde der Stadt- und Landkreise) entnehmen.

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Sonstiges

keine

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Weitere Hinweise

Im Landkreis Tübingen besteht darüber hinaus die Möglichkeit Elektroschrott vom Abfallwirtschaftsbetrieb abholen zu lassen. Eine Abfuhr erfolgt nur auf Abruf. Elektroschrott kann auch in haushaltsüblichen Mengen beim Entsorgungszentrum in Dußlingen gebührenfrei angeliefert werden.

Kleine elektrische Geräte (Kantenlänge bis 20 cm) wie Föhn, Rasierapparat oder Bügeleisen können auch bei der Schadstoffsammelstelle abgegeben werden.

Ausgeschlossen sind Abfälle aus Gewerbebetrieben und Gebäuderenovierungen.

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Vertiefende Informationen
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