Sanierungsgebiet „Remmingsheim Ortsmitte II“
Wie bereits im Gemeindeboten berichtet, wurde die Gemeinde Neustetten mit Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen im Jahr 2024 in die Städtebauförderung aufgenommen.
Mithilfe der Unterstützung des Fördergebers kann nun die zukunftsfähige Entwicklung des beabsichtigten Sanierungsgebiets „Remmingsheim Ortsmitte II“ vorangetrieben, städtebauliche Missstände behoben und die bestehende Bausubstanz ertüchtigt werden.
Dies ermöglicht es uns, unsere Gemeinde weiterhin attraktiv aufzuwerten und den Anforderungen an ein modernes, lebhaftes Ortsbild mit hochwertiger Aufenthaltsqualität und Infrastruktur gerecht zu werden.
Um mit der städtebaulichen Erneuerung beginnen zu können, sind gemäß § 141 BauGB Vorbereitende Untersuchungen (VU) für das geplante Erneuerungsgebiet durchzuführen.
Der Gemeinderat hat die Durchführung der VU in öffentlicher Sitzung am 24.06.2024 beschlossen und im Amtsblatt der Gemeinde am 27.06.2024 öffentlich bekanntgemacht.
Mit dem Beschluss über die Einleitung der VU fällt nun auch die Beteiligung der Eigentümer, Mieter und Pächter im beabsichtigten Sanierungsgebiet an.
Die Gemeinde hat sämtlichen Betroffenen im Untersuchungsgebiet einen entsprechenden Fragebogen zukommen lassen und bittet um entsprechende Unterstützung und Mitwirkung.
Falls die Beteiligten weitere oder zusätzliche Fragebögen benötigen, können sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Das Untersuchungsgebiet ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan.
Wir bedanken uns im Voraus für die Unterstützung und Mitwirkung.
Ihre Gemeindeverwaltung